1. Rücksicht auf die Anderen | 2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise |
Jeder Ski- und Snowbaordfahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. | Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und dem Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. |
3. Wahl der Fahrspur | 4. Überholen |
Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet. | Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. |
5. Einfahren und Anfahren | 6. Anhalten |
Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben oder unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. | Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. |
7. Aufstieg und Abstieg | 8. Beachten der Zeichen |
Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen -> Skitourengeher und ihre Regeln | Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten. |
9. Hilfeleistung | 10. Ausweispflicht |
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. | Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligte, ob verantwortlich oder nicht, muss im Fall eines Unfalles seine Personalien angeben. |
Hier finden Sie die Links zu unseren Skigebieten.
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Dieses Formular müssen Sie ausfüllen, um sich für einen unserer Ski- oder Snowboard Kurse anzumelden. Bringen Sie es ausgefüllt in das Spangler Reisebüro in Neuburg mit, in dem Sie sich dann für den Kurs anmelden. zum Download
Bei Teilnahme von 16 und 17 Jährigen an Tagesfahrten ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Bei Teilnahme von 9 bis 15 Jährigen an der Kinder und Jugendfahrt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten. zum Download
Ermächtigt eine Aufsichtsperson für minderjährige Teilnehmer unter 16 Jahren bei Tagesfahrten und Kursen.
Hinweis: Die Ermächtigung kann nicht an einen aktiv im Skikursbetrieb beteiligten Ski-/Snowboardlehrer erfolgen.
St Johann in Tirol